Gewässergüte
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[STANDARDS: GRI 103-1, 103-2, 103-3, 304-2, 413-2

Der Anstoß zum Handeln

Verunreinigungen der Hafengewässer resultieren unter anderem aus in der Schifffahrt eingesetzten Anti-Fouling-Anstrichen. Diese dienen dazu, natürlichen Bewuchs an Schiffsrümpfen zu verhindern. Biozidhaltige Anstriche geben allerdings in der Regel kontinuierlich Biozide in das Gewässer ab. Dabei gelangt neben dem Biozid auch Mikroplastik in das Gewässer und in die Hafensedimente. Im Rahmen des Verbotes von Tributylzinn (TBT) in 2008 werden vermehrt Antifouling-Anstriche mit Kupfer als wirksamer Bestandteil eingesetzt, denen zusätzlich noch Co-Biozide beigemischt werden. Auch diese Antifouling-Biozide sind nicht ohne Risiko für die Umwelt. Hinzu kommen die bisher nur unzureichend untersuchten Einträge durch polymere Bestandteile von Unterwasserbeschichtungen.

Weitere Verunreinigungen der Hafengewässer resultieren aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, schadstoff- und pestizidhaltiger Betriebsmittel, illegaler Müllentsorgung oder illegaler Unterwasserreinigung von Schiffsrümpfen und Schraubenpolitur.

Für die in der Regel künstlichen Hafengewässer, insbesondere im Brackwasserbereich von Bremerhaven, bestehen bislang keine Gewässergütevorgaben. Dennoch haben die Hafengewässer einen Einfluss auf die Gewässergüte angrenzender und direkt verbundener Gewässer. Wir setzen uns deshalb dafür ein, die negativen Auswirkungen der Seeschifffahrt und Hafenwirtschaft auf die Gewässergüte und die damit verbundenen Auswirkungen auf Mensch und Natur zu minimieren.

Unsere Ziele sind...

  • zu den Zielen der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) beitragen
  • ein Monitoring der Hafengewässer aufbauen
  • auf die Reduzierung von biozidhaltigen Anstrichen in der Schifffahrt hinwirken und eine umweltfreundliche Unterwasserreinigung unterstützen 

Unser Vorgehen

Monitoring der Hafengewässer

Ein systematisches Monitoring der Hafengewässer in Bremerhaven und Bremen zur Einordung der Gewässergüte findet bisher noch nicht statt, wohl aber eine Überwachung für die vorhandenen und wasserbehördlich erlaubten Gewässerbenutzungen. Die Zuständigkeit liegt bei der Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, (SKUMS).

Bei den Abwässern lehnen sich die Erlaubnisse an die Anforderungen der Abwasserverordnung an. Hier wird eine behördliche Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten durchgeführt. Es handelt sich hierbei um Kühlwasser oder Dockabwässer von den Werften.

Die Niederschlagswassereinleitungen werden in der Regel regelmäßig durch die Umweltbehörde beprobt. Hier sind nur allgemeine Richtwerte vorhanden, da weitergehende Anforderungen zur Behandlung von Niederschlagswasser nicht vorliegen. Bei der Überwachung der Direkteinleitungen werden die Richtwerte für Niederschlagswasser in der Regel eingehalten. Einzelne Überschreitungen sind häufig eine Folge von Unfällen.

Ende 2020 wurde durch die bremenports eine Beprobung und chemische Analyse der Hafengewässer an ausgewählten Orten auf den Weg gebracht. Für die Zukunft ist vorgesehen, die Hafengewässer regelmäßig zu beproben und auf bestimmte Parameter, die mit der Umweltbehörde abgestimmt werden, zu untersuchen.

 

Management von Biofouling, Ballastwasser und Schiffsabwässern

Umweltfreundliche Unterwasserreinigung

Biofouling ist der Bewuchs durch Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Tieren auf allen Strukturen, die sich im bzw. unter Wasser befinden. Dies betrifft insbesondere Schiffsrümpfe aber auch Hafenanlagen. Der Bewuchs auf Schiffsrümpfen hat verschiedene negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Wirtschaftlichkeit des Schiffsbetriebs, vor allem auf den Treibstoffverbrauch und damit auf Betriebskosten und die Menge der CO2-Emissionen. 

Um Biofouling zu vermeiden, haben sich mit dem Verbot von TBT andere biozidhaltige Unterwasseranstriche, meist auf Kupferbasis, auf dem Markt etabliert. Da auch diese negative Auswirkungen auf die Gewässergüte haben, verfolgt die aktuelle Forschung die Strategie, auf biozidhaltige Antifouling-Systeme gänzlich zu verzichten.

Eine Alternative stellt die kontrollierte Unterwasserreinigung von Schiffsrümpfen im Hafen dar, welche eine reinigungsfähige, d.h. abriebfeste, Beschichtung vorweisen. Bisher gibt es allerdings noch keine nationale oder internationale Regelung zur Erteilung einer Erlaubnis für diese Art von Unterwasserreinigungen. Um eine Lösung für die bremischen Häfen zu finden, haben sich im Rahmen des Projektes CLEAN zur „Bewuchsfreiheit durch proaktive Reinigung auf abriebfesten, biozidfreien Beschichtungen für Berufsschifffahrt“ verschiedene Firmen und Institutionen unter der Koordination von SKUMS zusammengefunden. Im Rahmen des Projektes, an dem auch bremenports beteiligt war, wurden grundsätzliche Genehmigungsanforderungen an eine Erlaubnisfähigkeit herausgearbeitet und bundesweit erstmalig in folgendem Leitfaden veröffentlicht. Seit dieser Veröffentlichung gilt, dass Reinigungen in den abgeschleusten Hafenbereichen der bremischen Häfen während der Liegezeit bei Einhaltung der Auflagen des Leitfadens genehmigt werden und stattfinden können.

Eine Zusammenfassung des Projektes „CLEAN“ finden Sie hier.
 

bremenports GmbH & Co. KG
Unterwasserreinigung an der Polarstern

Darüber hinaus ist in einem Folgeprojekt geplant, an Schiffen mit Fahrtgebieten in Nord- und Ostsee aufzuzeigen, wie eine proaktive Reinigung auf biozidfreien Beschichtungen in Schiffsbetrieb und -unterhaltung umgesetzt werden könnte.

Vermeidung des Eintrags invasiver Arten

Mit dem internationalem Seeverkehr werden nicht-einheimische, invasive Arten, Schädlinge und Krankheitserreger als "Blinde Passagiere" im Ballastwasser und im Bioaufwuchs der Seeschiffe über die gesamten Weltmeere verbreitet. In 2016 wurden 121 Arten an der deutschen Küste als nicht-einheimisch erfasst. Seitdem kamen mindestens noch weitere 14 Arten hinzu.

Beispielsweise hat sich die Japanische Felsenkrabbe (Hemigrapsus sanguineus) - ursprünglich im Pazifik beheimatet - in wenigen Jahrzehnten über die gesamten Weltmeere ausgebreitet. Auch im deutschen Wattenmeer breitet sie sich als aktiver Räuber massiv aus und dezimiert die Bestände an Wirbellosen wie Muschel oder jungen heimischen Strandkrabben, die dann als Nahrung für andere Tiere fehlen. Die vorhandenen Nahrungsnetze werden dadurch gestört bzw. dauerhaft verändert.

Etablierte invasive Arten zu bekämpfen ist kostenintensiv und generell mit sehr großem Aufwand verbunden. Daher gilt die Prävention als die wichtigste Maßnahme. Um den Eintrag invasiver Arten zu begrenzen, unterstützen wir das Ballastwasserübereinkommen der IMO, das von der Seeschifffahrt entsprechende Schutzvorkehrungen verlangt.

bremenports GmbH & Co. KG
Bewuchs am bremenports Arbeitsschiff "Seeadler"

Umgang mit Schiffsabwässern

In der Schifffahrt fallen neben dem genannten Ballastwasser auch Abwasser aus Abgasreinigungsanlagen und häusliches Abwasser mit Fäkalwasser an. 

Der Umgang mit diesen Abwässern in den Häfen ist komplex, weil internationale, EU und nationale Regelungen ineinandergreifen. Um dieses schwierige Themenfeld für die Bremischen Häfen zu regeln, haben die Hafen- und Umweltbehörden Leitlinien zum Umgang mit Schiffsabwässern (Ballastwasser, Scrubberabwasser und häusliches Abwasser) erarbeitet und im November 2021 ein Merkblatt zum Umgang mit Schiffsabwässern in den Bremischen Häfen veröffentlicht. 

Das Merkblatt  wird über die Hafengebührenstelle auf jedem Gebührenbescheid zur Beachtung mit versendet. Es soll die Arbeit der betroffenen Institutionen unterstützen, richtet sich insbesondere an Reedereien und Schiffsführenden soll aber auch auf Seiten der Häfen und Behörden für Klarheit bei den Anforderungen sorgen. 

Die bremischen Häfen sind mit der Veröffentlichung und Bekanntmachung des Merkblattes bundesweiter Vorreiter.

Unsere Maßnahmen

Gewässergüte
Ziel Maßnahmen SDG Zeithorizont Status 2022
Mit den folgenden Maßnahmen zu den Zielen der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MRSL) beitragen:
Ein Monitoring der Hafengewässer aufbauen  Hafengewässer regelmäßig beproben und auf bestimmte Parameter (z.B. Salzgehalt, Temperatur, PAKs), die mit der Umweltbehörde abgestimmt werden, untersuchen. fortlaufend in Bearbeitung
Umweltfreundliche Unterwasserreinigung von Schiffsrümpfen unterstützen Mitwirkung in der Bremischen Arbeitsgruppe Unterwasserreinigung  fortlaufend in Bearbeitung
Projekt CLEAN zur Entwicklung eines Leitfadens zur Erlaubnisfähigkeit von Unterwasserreinigung von Schiffsrümpfen in den bremischen Häfen  2021 abgeschlossen 
Gewässergüte in den bremischen Häfen verbessern  Regelungen zum Umgang mit Schiffsabwässern einführen (Ballastwasser, Scrubberabwasser und häusliches Abwasser) 

2021 abgeschlossen